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   KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18   

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https://dejure.org/2018,43585
KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18 (https://dejure.org/2018,43585)
KG, Entscheidung vom 12.04.2018 - 20 W 14/18 (https://dejure.org/2018,43585)
KG, Entscheidung vom 12. April 2018 - 20 W 14/18 (https://dejure.org/2018,43585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe ärztlicher Behandlungsunterlagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    Der Wert einer isolierten Auskunftsklage richtet sich nach dem Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung und beträgt in der Regel einen Bruchteil desjenigen des Hauptsacheanspruchs, dessen Geltendmachung die Auskunft erleichtern soll (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO), Rn. 24, Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 3 Rn. 16 "Auskunft").
  • OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10

    Streitwert der Klage eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 19. April 2010 - 5 W 620/10 -, juris, Rn. 8, 10, 12) und ihm folgend das OLG Frankfurt (Beschluss vom 19. November 2015 - 8 U 16/15 -, juris, Rn. 20) halten ausgehend von dem wirtschaftlichen Interesse des Herausgabeberechtigten unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Fallumstände einen Wert von 1/5 (20 %) regelmäßig für angemessen.
  • OLG Köln, 16.11.2009 - 5 W 32/09

    Streitwert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    Das OLG Köln geht in einer etwas älteren Entscheidung von einem grundsätzlich angemessenen Wert von nur 1/10 des Wertes des beabsichtigten Schadensersatzprozesses aus, wobei in dem zu beurteilenden Fall die Besonderheit bestand, dass Teile der Behandlungsunterlagen bereits vorgerichtlich an die dortige Klägerin herausgegeben worden waren, weshalb sie auf die übrigen Unterlagen nicht gesteigert angewiesen war (OLG Köln, Beschluss vom 16. November 2009 - 5 W 32/09 -, juris, Rn. 3).
  • KG, 01.12.2016 - 20 W 67/16

    Streitwertfestsetzung bei Arzthaftung: Schadensersatzklage und Antrag auf

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    In Arzthaftungsprozessen sind die Patientenunterlagen ohnehin von Amts wegen beizuziehen (Senatsbeschluss vom 01. Dezember 2016 - 20 W 67/16 -, juris).
  • OLG München, 02.03.2012 - 1 W 357/12

    Streitwertbemessung: Klage auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    Das OLG München schlägt eine Wertspanne zwischen ¼ und 1/10 des Hauptsacheanspruchs vor, wobei maßgeblich sein soll, in welchem Maß die Durchsetzbarkeit des Anspruchs von der Vorlage der Unterlagen abhängt (OLG München, Beschluss vom 06. Juni 2011 - 1 W 953 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 02. März 2012 - 1 W 357/12 -, juris, Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2015 - 8 U 16/15

    Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 19. April 2010 - 5 W 620/10 -, juris, Rn. 8, 10, 12) und ihm folgend das OLG Frankfurt (Beschluss vom 19. November 2015 - 8 U 16/15 -, juris, Rn. 20) halten ausgehend von dem wirtschaftlichen Interesse des Herausgabeberechtigten unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Fallumstände einen Wert von 1/5 (20 %) regelmäßig für angemessen.
  • LG Hagen, 11.08.2010 - 2 O 170/10

    Herausgabeanspruch auf Krankenunterlagen zur Vorbereitung eines

    Auszug aus KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
    Das LG Hagen (Urteil vom 11. August 2010 - 2 O 170/10 -, juris, Rn. 27) hält sogar ohne weitere Begründung einen Wert von ¼ desjenigen des Hauptsacheverfahrens für angemessen.
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